Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für die Teilnahme an Pauschalreisen von Maremma Geheimtipp
1. Abschluss des Reisevertrages
Veranstalter der angebotenen Pauschalreisen ist die Maremma Geheimtipp UG (haftungsbeschränkt). Mit der Anmeldung zu einer Pauschalreise bietet der Teilnehmer dem Veranstalter verbindlich den Abschluss eines Reisevertrages an. Die Anmeldung kann schriftlich per E-Mail oder über ein Online-Formular erfolgen.
Der Reisevertrag kommt zustande, sobald die Anzahlung beim Veranstalter eingegangen ist und der Teilnehmer eine schriftliche Buchungsbestätigung erhält.
Die anmeldende Person haftet auch für die vertraglichen Verpflichtungen aller von ihr angemeldeten Teilnehmer, sofern sie eine entsprechende Verpflichtung übernommen hat.
2. Zahlungsbedingungen
Mit der Buchung wird eine Anzahlung in Höhe von 30 % des Reisepreises fällig.
Sobald die Anzahlung auf unserem Konto eingegangen ist, erhalten die Teilnehmer eine Buchungsbestätigung. Erst mit dieser Bestätigung gilt die Reise als verbindlich gebucht.
Der Restbetrag ist spätestens 3 Wochen vor Reisebeginn zu bezahlen.
Bei kurzfristigen Buchungen (weniger als 3 Wochen vor Reisebeginn) ist der gesamte Reisepreis sofort nach Buchungsbestätigung fällig.
3. Leistungen
Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus der jeweiligen Reisebeschreibung auf der Website sowie aus der Buchungsbestätigung.
Änderungen einzelner Reiseleistungen, die nach Vertragsschluss notwendig werden und die vom Veranstalter nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind zulässig, soweit sie nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der Reise nicht beeinträchtigen.
Da es sich bei vielen Programmpunkten um Outdoor-Aktivitäten handelt, können Routen, Programmpunkte oder Zeitabläufe aufgrund von Wetterbedingungen oder aus Sicherheitsgründen angepasst werden. Solche Änderungen stellen keinen Reisemangel dar, sofern der Gesamtcharakter der Reise erhalten bleibt.
4. Rücktritt durch den Reisenden (Stornierung)
Der Reisende kann jederzeit vor Reisebeginn vom Vertrag zurücktreten. Der Rücktritt muss schriftlich oder per E-Mail erklärt werden. Maßgeblich ist der Zeitpunkt des Eingangs beim Veranstalter.
Im Falle des Rücktritts fallen folgende pauschale Stornokosten an:
bis 45 Tage vor Reisebeginn: 20 % des Reisepreises
44 bis 15 Tage vor Reisebeginn: 50 % des Reisepreises
ab 14 Tage vor Reisebeginn: 80 % des Reisepreises
bei Nichtantritt am Anreisetag: 100 % des Reisepreises
Dem Reisenden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass dem Veranstalter kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
Der Reisende kann jederzeit Ersatzpersonen benennen, die an seiner Stelle in den Vertrag eintreten, sofern es sich um die gleiche Personenzahl und die gleichen gebuchten Leistungen handelt. Hierfür fallen keine Gebühren an.
5. Rücktritt durch den Veranstalter
Der Veranstalter kann vom Reisevertrag zurücktreten, wenn eine in der Reisebeschreibung angegebene Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird.
In diesem Fall wird der Reisende spätestens 21 Tage vor Reisebeginn informiert. Bereits geleistete Zahlungen werden vollständig erstattet. Weitere Ansprüche bestehen nicht.
Der Veranstalter kann außerdem vom Vertrag zurücktreten, wenn außergewöhnliche Umstände (z. B. Naturereignisse, behördliche Maßnahmen oder Sicherheitsrisiken) die Durchführung der Reise erheblich erschweren oder unmöglich machen.
6. Haftung
Der Veranstalter haftet im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen für die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Reiseleistungen.
Die Teilnahme an Radtouren erfolgt auf eigene Verantwortung. Jeder Teilnehmer ist selbst dafür verantwortlich, dass er gesundheitlich und konditionell in der Lage ist, an den Touren teilzunehmen und sein Fahrrad verkehrssicher ist.
Die vertragliche Haftung des Veranstalters für Schäden, die nicht aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit resultieren und nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt.
Der Veranstalter haftet nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z. B. Fahrradverleih, Transportleistungen oder zusätzliche Angebote lokaler Anbieter).
7. Versicherung
Der Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung sowie einer Auslandskrankenversicherung wird empfohlen. Diese Versicherungen sind nicht im Reisepreis enthalten und müssen vom Teilnehmer selbst abgeschlossen werden.
8. Mitwirkungspflicht
Der Reisende ist verpflichtet, bei auftretenden Leistungsstörungen den Veranstalter oder die Reiseleitung unverzüglich zu informieren, damit Abhilfe geschaffen werden kann. Unterlässt der Reisende diese Mitwirkung schuldhaft, können Ansprüche auf Minderung entfallen.
9. Datenschutz
Personenbezogene Daten werden ausschließlich zur Abwicklung der Buchung und Durchführung der Pauschalreise verwendet und nicht ohne Zustimmung an Dritte weitergegeben, soweit dies nicht zur Vertragserfüllung erforderlich ist.
10. Schlussbestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand ist – soweit gesetzlich zulässig – der Sitz des Veranstalters.